Das Veranstaltungsgelände befindet sich auf dem hinteren Parkplatz des Einrichtungshaus Ostermann, Landstr. 40, 42781 Haan. Durch Betreten des Festivalgelände erkennt der Besucher die Hausordnung an.
Den Anordnungen des Sicherheitspersonals und des Veranstalters ist Folge zu leisten. Das Ignorieren der Weisungen hat den Ausschluß des Festivals zur Folge.
Das Mitbringen von Rucksäcken, Taschen (ausgenommen Bauchtaschen / Ausnahme bei medizinischen- oder notfalltechnischen Gründen) Haustieren, Glasbehältern, Flaschen, Pyrotechnik, Laserpointern, Waffen ist nicht gestattet und kann vom Sicherheitspersonal durch Taschenkontrolle kontrolliert werden.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Besucher haben auf dem Festivalgelände die Möglichkeit, sich an diversen Ständen kostenpflichtig mit diversen Getränken und Speisen zu versorgen.
Das Anreisen zur Veranstaltung erfolgt selbstständig und auf eigene Gefahr.
Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden, der Zugang in den Backstagebereich ist verboten.
Beim Verlassen des Festivalgeländes ist das Tragen des Festivalbändchens verpflichtend. Verlust oder Beschädigung führen zum Ausschluß der Veranstaltung.
Mit Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Besucher mit Film und Videoaufnahmen einverstanden die zum Zwecke der Dokumentation gemacht werden.
Dem Besucher des Festivals wird untersagt Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung oder Teile davon für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu erstellen sowie Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Künstler und ihrer Darbietungen auch für den privaten Gebrauch zu erstellen (Urhebergesetz).
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür vorgesehenen Tonnen oder Papierkörbe zu entsorgen.
Der Veranstalter kann Teile des Programms ändern, insbesondere wenn dies bei einer Absage oder einem Ausfall von Künstlern oder aufgrund der Wetterlage oder anderer Einflüsse auf die Veranstaltung notwendig ist. Die Künstler sind für die Inhalte ihrer Darbietung allein verantwortlich, der Veranstalter nimmt lediglich durch seine Auswahl der Künstler Einfluss auf das Programm.
Bei Absage der Veranstaltung oder Terminverlegung durch höhere Gewalt (behördliche Absage, Krieg, Erdbeben, Feuer oder sonstige nicht durch den Veranstalter zu verantwortende Gründe) ist keine Rückerstattung möglich, sondern die Tickets behalten ihre Gültigkeit für einen Ersatztermin – dies beinhaltet auch, wenn während der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder vorzeitig beendet werden muss (z.B. Bombendrohung, Hagel…). Den Veranstalter trifft hier keine Verschulden. Der Ausfall oder Nichterscheinen einzelner oder mehrerer Künstler hat keinen Anspruch auf Rückansprüche und hat keinen Einfluss auf den bezahlten Ticketpreis. Programmänderungen vorbehalten. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer – gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Kinder unter 14 Jahren ist der Besuch des Festivals nicht erlaubt.
Es gilt das aktuell gültige Jugendschutzrecht. Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken untersagt. Jugendlichen von 16 bis 17 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken wie Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumweinen gestattet. Jugendlichen bzw. volljährigen Personen ab 18 Jahren ist der Erwerb und Konsum aller alkoholischer Getränke gestattet.
Stage Diving, Crowd Surfing, Pogen sowie das Klettern auf Bühnen, Traversen, Zäune, Sanitäreinrichtungen oder ähnliches ist grundsätzlich verboten und kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen.
Der Konsum von Cannabis oder anderer Drogen ist verboten und kann zum Ausschluß des Festivals führen.
‼️Zutritt zum Festival‼️
Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt.
Ab einem Alter von 15 Jahren muß Eintritt bezahlt werden.
Einlass für Jugendliche unter 16 Jahre nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen über 21 Jahre (z.B. Eltern oder Großeltern). Die schriftliche Erlaubnis eines Elternteils („Mutti-Zettel“) reicht nicht aus.
Das Alter ist durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.
Eltern empfehlen wir Gehörschutz für ihre Kinder.
Ein Erwachsener darf maximal 2 Kinder/Jugendliche begleiten. Einzelfallentscheidungen in Sonderfällen liegen im Ermessen des Veranstalters.